Version 2.4 gültig ab 14.02.2024
Parcandi ist eine Applikation (nachfolgend «App»), über welche man Parkplätze (inkl. allfälliger Zusatzleistungen) von Eigentümern in bestimmten Liegenschaften in der Schweiz mieten kann. Die Parcandi AG (nachfolgend «Parcandi») handelt lediglich als Vermittler der Parkplätze.
Das eigentliche Mietverhältnis kommt zwischen dem Eigentümer der jeweiligen Liegenschaft oder der zuständigen Liegenschaftsverwaltung, beide jeweils vertreten durch Parcandi, und dem Nutzer der App direkt zustande.
Der Eigentümer vermietet dem Mieter den Parkplatz zu den in der App festgelegten Bedingungen (insbesondere dem vereinbarten Nettomietzins, den fälligen Nebenkosten und der zulässigen Nutzung). Der Mieter erklärt, dass ihm der Zustand des Mietobjekts bekannt ist und er keine weiteren Erläuterungen verlangt. Er akzeptiert das Mietobjekt in seinem derzeitigen Zustand und verpflichtet sich, es ausschliesslich zu dem festgelegten Zweck zu nutzen.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten als integrierender Vertragsbestandteil des Mietverhältnisses. Die Nutzung der App und die Buchung eines Parkplatzes setzt die Zustimmung zu diesen voraus.
Das Mietobjekt ist für das Abstellen eines Motorfahrzeugs bestimmt, unter Ausschluss jeder anderen Verwendung. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten des Mietobjekts, ist eine Nutzung ausschliesslich mit dem im Buchungsprozess gewählten Fahrzeugtyp und für Fahrzeuge innerhalb der zulässigen Höhe der Einstellhalle erlaubt.
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der durch den Nutzer reservierten und durch Parcandi bestimmten Parkfelder innerhalb der Markierung abgestellt werden. Eine Nutzung ist nur zu den im Mietvertrag oder den je Gebäude definierten Zeiten (z.B. von 19:30 bis 7:30) zulässig. Nach Ende der Mietzeit sind die Parkfelder unverzüglich freizugeben. Widerrechtlich oder verkehrsbehindernd parkierte Fahrzeuge können gebührenpflichtig umgestellt, abgeschleppt oder blockiert werden.
Der Nutzer versichert die Fahrzeuge und deren Zubehör, das sich auf dem genutzten Parkplatz befindet, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Explosions-, Wasser- und Vandalen- bzw. Einbruchdiebstahlschäden zu ihrem Wert. Weder Parcandi noch die Eigentümerin haften für Schäden an den parkierten Fahrzeugen und der Nutzer trägt auch allein die Folgen einer Nichterfüllung dieser Versicherungspflicht, zur vollen Entlastung von Parcandi, resp. der jeweiligen Parkplatzeigentümerin.
Das Verweilen des Fahrzeughalters und/oder Drittpersonen in seiner Begleitung in den Einstellhallen bzw. auf den Parkplätzen bzw. Grundstücken sowie jede sachfremde Benutzung der Parkfelder und Einrichtungen sind untersagt, wie z.B.:
Den Weisungen von Parcandi bzw. des Eigentümers der jeweiligen Liegenschaften oder dessen Verwaltung, ist Folge zu leisten.
Den Weisungen von Parcandi bzw. des Eigentümers der jeweiligen Liegenschaften oder dessen Verwaltung, ist Folge zu leisten.
Durch das Reservieren bzw. Buchen eines Parkplatzes oder von Zusatzdienstleistungen akzeptiert der Mieter die jeweils für die Einstellhalle anwendbare Hausordnung, die Nutzungsbedingungen für die Einstellhalle und die AGB von Parcandi. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den AGB und der Hausordnung gehen die vorliegenden AGB und die Nutzungsbedingungen der Einstellhalle von Parcandi vor.
Die Nutzung einer Einstellhalle kann für Wohnzwecke eingeschränkt sein. Sie ist dann in der App gekennzeichnet als «Reserviert für Anwohner und nur für Wohnzwecke». Der angebotene Service ist in diesen Einstellhallen nur für Anwohner und für Wohnziele reserviert, die sich in einer sinnvollen Entfernung zum zugewiesenen Parkplatz befinden. Der Nutzer verpflichtet sich, den Parkplatz zu nutzen und zu gewährleisten, dass sich der Hauptwohnsitz, dem der Platz zugewiesen ist, in unmittelbarer Nähe befindet (ca. 200m, bzw. nach der jeweilig für die Einstellhalle gültigen kantonalen Verordnungen und Rechtsprechung).
Ändert der Nutzer unberechtigterweise die Nutzung des Mietobjekts oder eines Teils davon, können Parcandi oder der Eigentümer den Mietvertrag ausserordentlich oder gar fristlos kündigen.
Die vollständige oder teilweise Untervermietung des Mietobjekts (Art. 262 OR) ist nicht erlaubt.
Parcandi und/oder der Eigentümer der Liegenschaft haben unter Beachtung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen (siehe Datenschutzerklärung) das Recht, Aufnahmen der Autokennzeichen der Nutzer zu machen und diese zu speichern.
Unfälle mit Personenschäden sind der Polizei zu melden. Bei Unfällen mit anderen Fahrzeugen (Sachschäden) sind zwingend die Personalien des Nutzers und dessen Versicherungsangaben beim beschädigten Fahrzeug zu deponieren.
Beschädigungen und Defekte in den Einstellhallen oder auf den Grundstücken und ihrer Einrichtungen (Schranken, Kassen, Lifte, Beleuchtung, Signale usw.) sind Parcandi, resp. der zuständigen Verwaltung zu melden.
Der Parkplatz ist bei Nutzungsende in einem sauberen und vollständig geräumten Zustand zu hinterlassen. Allfällige Räumungs- und/oder Reinigungskosten werden dem Nutzer/Mieter in Rechnung gestellt.
Parcandi hat das Recht, die Nutzung der App jederzeit zu sperren.
Parcandi resp. der jeweilige Eigentümer oder dessen Verwaltung der Einstellhalle ist berechtigt, die ihr infolge Missachtung dieser Vorschriften entstehenden Aufwände den Verursacherinnen oder den Verursachern zu belasten.
Ein Nichtbeachten der Nutzungsvorschriften oder eine missbräuchliche Nutzung der App ist schadenersatzpflichtig und hat eine Abmahnungsgebühr von CHF 100 zur Folge. Eine darüberhinausgehende Schadenersatzforderung wird vorbehalten. Eine wiederholte Nichtbeachtung führt zu einer dauerhaften Sperrung des Nutzers und der allfälligen Kündigung bestehender Mietverträge.
3.1 Kurzzeitparker
Der Nutzer stellt eine Reservationsanfrage für einen undefinierten Zeitraum für die gewünschte Parkfläche und die gewünschten Zusatzdienstleistungen. Der Nutzer hat mit der Reservationsanfrage keinen Anspruch auf einen Parkplatz oder die gewählten Zusatzdienstleistungen.
Falls ein Parkplatz zur gewünschten Zeit vorhanden ist und die gewählten Zusatzdienstleistungen verfügbar sind, erhält der Nutzer eine Reservationsbestätigung für einen bestimmten Parkplatz für den benötigten Zeitraum und die Zusatzdienstleistungen.
Wenn die Mietbestätigung auf einen festen Parkplatz mit Parkplatznummer verweist, ist diese bindend. Ein Parkieren ist nur zu den im Mietvertrag oder je Parkplatz definierten Nutzungszeiten eines Parkplatzes (z.B. zwischen 19:00 und 6:00 am Folgetag) zulässig.
Parcandi kann eine automatische Erkennung der Autokennzeichen anbieten. In diesem Fall wird das Mietverhältnis mit der Erfassung des Autokennzeichens anlässlich der Einfahrt gestartet und mit der Erfassung bei der Ausfahrt beendet. Der Bezahlvorgang ist vom Nutzer vorzunehmen.
Der Nutzer schuldet die für die Mietdauer und das entsprechende Modell und für die in Anspruch genommenen Zusatzdienstleistungen geschuldeten Gebühren.
Um das Mietverhältnis zu beenden, hat der Nutzer nach Verlassen des Parkplatzes bzw., wenn er den Parkplatz nicht mehr benötigt, die Buchung in der App zu beenden. Der Nutzer schuldet den für die Mietdauer anfallenden Tarif, sowie die für die in Anspruch genommenen Zusatzdienstleistungen geschuldeten Gebühren, welcher ihm entsprechend belastet werden.3.2 Langzeitparker
Der Nutzer stellt eine Mietanfrage für einen unbestimmten Zeitraum für eine Parkfläche und die gewünschten Zusatzdienstleistungen. Je nach gewähltem Abo kann die Nutzung auf vereinbarte Zeiten (z.B. Montag bis Freitag, jeweils von 7:30 – 18:30) eingeschränkt sein. Der Nutzer hat mit der Mietanfrage keinen Anspruch auf einen Parkplatz oder die gewählten Zusatzdienstleistungen.
Gemäss Vereinbarung ist die Zuteilung eines festen Parkplatzes möglich.
Falls ein Parkplatz gemäss der Anfrage vorhanden ist und die gewählten Zusatzdienstleistungen verfügbar sind, erhält der Nutzer eine Mietbestätigung für einen bestimmten Parkplatz und die gewählten Zusatzdienstleistungen.
Wenn die Mietbestätigung auf einen festen Parkplatz mit Parkplatznummer oder auf definierte Zeiten (z.B. zwischen Montag und Freitag, jeweils zwischen 8:00 und 18:00 Uhr) verweist, sind diese bindend. Ein Parkieren ausserhalb der vereinbarten Zeiten ist nicht zulässig.
Für den Zutritt zum Parkhaus muss das Kennzeichen in der Applikation hinterlegt werden. Für einen Nutzer können mehrere Kennzeichen hinterlegt werden. Es darf sich je gemietetem Parkplatz jedoch nur ein Fahrzeug in der Einstellhalle befinden.
Um das Mietverhältnis zu beenden, beendet der Mieter das Abonnement in der App oder informiert Parcandi (+41 (0) 61 512 45 05, kundenservice@parcandi.ch). Parcandi informiert den Mieter in der vorgesehenen Art.
Der Nutzer schuldet die für die Mietdauer und das entsprechende Modell und für die in Anspruch genommenen Zusatzdienstleistungen geschuldeten Gebühren.
Je nachdem, ob die Miete eines Parkplatzes gesondert oder im Zusammenhang mit Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten stattfindet, unterscheiden sich die Bedingungen:
Gesondert gemieteter Parkplatz:
Parkplatz mit gleichzeitig vorhandenem, persönlich gemieteten Wohn- oder Geschäftsraum
3.3 Zusatzdienstleistungen
Das Angebot der Zusatzdienstleistungen erfolgt nur an definierten Standorten. Es besteht kein Anspruch auf das Angebot von Zusatzdienstleistungen durch Parcandi und/oder den Vermieter/Eigentümer. Der für die Buchung der Zusatzdienstleistung gültige Tarif wird während der Reservationsanfrage angezeigt. Mit der Anfrage akzeptiert der Nutzer den zugrundliegenden Tarif.
Diese Zusatzdienstleistungen sind derzeit verfügbar:
Die für die Parkplatznutzung bzw. -miete anfallenden Gebühren werden durch Parcandi, im Falle eines anderen Eigentümers oder Leistungserbringers stellvertretend für diesen, erhoben.
4.1 Kurzzeitparker
Die Gebühren für Kurzparker richten sich nach der ununterbrochenen Mietzeit. Es gibt Basis-, Tages- und Monatstarife:
4.2 Langzeitparker
Die Gebühren für Langzeitparker auf einem gesondert gemietetem Parkplatz liegen einem monatlichen Fixpreis zugrunde, der sich nach dem gewählten Nutzungsmodell richtet.
In den Gebühren ist die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer enthalten. Wenn der Nutzer ein weiteres Mietobjekt innerhalb des Gebäudes nutzt, ist keine Mehrwertsteuer fällig, ausgenommen das Mietobjekt ist optiert.4.3 Zusatzdienstleistungen
Der für die Buchung der Zusatzdienstleistung gültige Tarif wird während der Reservationsanfrage angezeigt. Mit der Anfrage akzeptiert der Nutzer den zugrundliegenden Tarif.
Der Tarif kann jederzeit durch Parcandi oder den Eigentümer zum nächsten Rechnungszeitpunkt angepasst werden. Der neue Tarif wird spätestens zwei Wochen vor dem nächsten Rechnungszeitpunkt mitgeteilt und gilt dann ab dem nächsten Rechnungszeitraum.
In den Gebühren ist die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer enthalten.
Für Zusatzdienstleistungen bestehen die folgenden Tarifierungsmöglichkeiten:
4.3.1 Ladeinfrastruktur
Für die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur zur ausschliesslichen Nutzung durch den Nutzer über einen längeren Zeitraum schuldet der Nutzer den monatlichen Bereitstellungspreis.
Dieser wird dem Nutzer monatlich in Rechnung gestellt. Nicht im monatlichen Bereitstellungspreis inbegriffen ist die vom Nutzer für das Laden des Fahrzeuges bezogene elektrische Energie.
4.3.2
Für die Abrechnung des Ladestroms bestehen zwei Varianten:
5.1 Zahlungsarten
Parcandi akzeptiert als Zahlungsmittel Kreditkarten (Visa, Mastercard und American Express), PostFinance Card, PostFinance eFinance, PayPal, Google Pay, Samsung Pay, ApplePay, TWINT und Kauf auf Rechnung.
Kauf auf Rechnung (inklusive Ratenzahlung) wird durch CembraPay AG (nachfolgend «CembraPay») abgewickelt. Es gelten die AGB und die Datenschutzerklärung der CembraPay.
Die Zahlung auf Rechnung steht nur unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:
Bei wiederkehrenden Käufen gilt die jeweils gültige AGB zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Belastung.
5.2 Zahlungsmodalitäten
Für die Begleichung der Gebühren gelten die folgenden Zahlungsmodalitäten:
Zahlbar auf den Tag des Monats, zu dem der Nutzungsbeginn erfolgte (Verfallsdatum).
Parcandi ist berechtigt, dem Nutzer für verspätete Zahlungen einen Verzugszins von 5% ab Verfallsdatum und Bearbeitungsgebühren von mind. CHF 30.00 pro Mahnung und alle weiteren mit dem Zahlungsverzug zusammenhängenden Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen.
Für ein allfälliges Rechtsöffnungsverfahren anerkennt der Nutzer die Gebühren bzw. den Mietzins und alle Nebenkosten gemäss der letzten rechtsgültigen Mietzinsanpassung.
Wählt der Mieter für Einzahlungen Zahlungswege, die Parcandi oder dem Vermieter/Eigentümer Gebühren verursachen (z.B. Bareinzahlungen am Postschalter), werden diese Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter hat fristgerecht gezahlt, wenn Parcandi am Verfalltag über das Geld frei verfügen kann. Die Gebühren und Mietzinszahlungen werden jeweils dem am längsten fälligen Posten gutgeschrieben, unabhängig vom angegebenen Zahlungsgrund.
5.3 Betreibung, Räumung/Ausweisung
Der Mieter anerkennt und akzeptiert ausdrücklich im Voraus, dass der vorliegende Nutzungsvertrag als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG – SR 281.1) gilt und Parcandi, resp. die Eigentümerin berechtigt, gegen den Nutzer die provisorische Rechtsöffnung für die Eintreibung des Mietzinses, der Nebenkosten, der Entschädigung für unrechtmässige Nutzung und für alle anderen finanziellen Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag zu beantragen.
Leitet Parcandi, resp. der Eigentümer ein Verfahren auf Schuldbetreibung oder Ausweisung gegen den Mieter ein, ist dieser verpflichtet, der Vermieterin nebst Verzugszinsen, Betreibungs- und Verfahrenskosten alle anderen Kosten und Honorare zu ersetzen, die durch sein Verschulden entstanden sind.
Parcandi nutzt Promocodes für die Gewährung von Kundenvorteilen (z.B. freie Parkzeit) im Rahmen von Marketingaktionen, Kundenvorteilsprogrammen oder als Bestandteil von Produkten. Diese können von Parcandi oder zusammen mit Partnerunternehmen angeboten werden.
Es besteht seitens der Nutzer keinen Anspruch auf Erteilung von Promocodes.
Der Promocode wird den Kunden bekannt gegeben und kann von diesen auf der Plattform genutzt werden. Der Promocode muss dabei zwingend vor Beginn der Buchung in das dafür vorgesehene Feld eingegeben werden. Der Promocode wird daraufhin durch Parcandi verifiziert.
Die Gültigkeit der ausgegebenen Promocodes kann zeitlich beschränkt sein. Die jeweilige zeitliche Gültigkeit ist im entsprechenden Angebot definiert.
Der Promocode ist nicht kombinierbar mit anderen Promocodes, Gutscheinen oder Rabatten. Es gilt der jeweils zuletzt eingegebene Promocode.
Bei einigen Angeboten kann der Promocode nur mit der erstmalig genutzten Mobiltelefonnummer verwendet werden und somit nicht übertragen werden. Ein Wechsel der Mobiltelefonnummer ist nur über den Kundensupport (+41 61 512 45 05, kundenservice@parcandi.ch) möglich.
Wenn Ihnen für Ihre Buchung eine Entschädigung zusteht (vollständige oder teilweise Rückerstattung) dann enthält eine solche Entschädigung nicht den Betrag des Promocode-Werts.
Parcandi behält sich das Recht vor, die Konditionen der Promocodes jederzeit einseitig zu ändern oder die Ausgabe einzustellen.
Bei missbräuchlicher Nutzung können diese, entsprechend der folgenden Fair Use Policy, abgelehnt werden:
Der Nutzer haftet Parcandi und dem Eigentümer/Vermieter vollumfänglich und unbeschränkt für sämtliche Verstösse gegen diese AGB.
Der Nutzer verpflichtet sich, Parcandi und den Eigentümer/Vermieter für sämtliche gegen sie erhobene Forderungen, welche im Zusammenhang mit Verstössen gegen die vorliegenden AGB stehen, schadlos zu halten.
Der Nutzer haftet für sämtliche Beschädigungen des Mietobjekts, der Mietliegenschaft und deren Umgebung, die von ihm selbst, seinen Familienangehörigen und/oder seine Angestellten oder von ihn begleitenden Dritten verursacht wurden.
Der Nutzer muss der Parcandi unverzüglich Mängel und/oder von ihm verursachte Schäden gemäss Ziffer 8.1 melden.
Bei plötzlich auftretenden Mängeln am Mietobjekt, welche einen unaufschiebbaren Notfall darstellen, ist der Nutzer verpflichtet, sofort Parcandi, den Hauswart, die Verwaltung oder den Eigentümer zu informieren bzw. bei deren Abwesenheit, die unbedingt notwendigen Vorkehrungen zur Abwendung von Folgeschäden, soweit möglich und zumutbar, selbst zu treffen oder treffen zu lassen.
Der Nutzer haftet für den Schaden, der durch die Unterlassung der Benachrichtigung von Parcandi entsteht.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu nutzen und es sauber und in gutem Zustand zu halten. Für alle Schäden, die aus einer unrechtmässigen Nutzung des Mietobjekts resultieren, ist der Mieter verantwortlich.
Die Benutzung der Parkplätze (inkl. allfälliger Zusatzleistungen) erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Fahrzeuge und Personen werden nicht bewacht.
Für Unfälle sowie Personen- und Sachschäden wird jede Haftung von Parcandi abgelehnt.
Für Diebstähle und Sachbeschädigungen durch Dritte und für Schäden infolge von äusseren Einflüssen (Feuer, Explosion, Wasser, Eis, Schnee usw.) wird jede Haftung von Parcandi abgelehnt.
Für sämtliche Schäden, welche im Rahmen des Mietverhältnisses entstehen, haftet der Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Haftung (Werkeigentümerhaftung).
Eine Haftung von Parcandi oder dem Eigentümer für fahrlässig verursachte direkte oder indirekte Schäden, sowie für Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn infolge der Parkplatznutzung oder des Bezugs von Zusatzleistungen (z.B. Bezug von Ladestrom) ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss umfasst auch die Nichtbereitstellung oder eine verspätete Bereitstellung eines Parkplatzes oder einer Zusatzleistung (z.B. Ladestrom).
Parcandi und/oder der Vermieter/Eigentümer sind berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, Instandhaltungs-, Reparatur- und Anpassungsarbeiten vorzunehmen, die das Mietobjekt, die dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen sowie die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes erfordern.
Der Nutzer muss notwendige Arbeiten jederzeit dulden und zu diesem Zweck freien Zugang zu der von ihm gemieteten Einzelgarage/Parkplatz gewähren. Verweigert er den Handwerkern den Zugang zum Mietobjekt, kann er für Mehrkosten und Folgeschäden haftbar gemacht werden. Diese Arbeiten berechtigen nur dann zu einer Entschädigung oder Mietzinsreduktion, wenn sie zu einer tatsächlichen Minderung der Nutzung führen.
Parcandi und der Eigentümer übernehmen keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit des Parkplatzes und allfällig damit verbundene Folgekosten. Dies gilt insbesondere, wenn der Parkplatz widerrechtlich durch andere Nutzer oder Dritte belegt ist. Bei Verfügbarkeit und nach Rücksprache mit Parcandi kann der Nutzer einen geeigneten Ausweichparkplatz reservieren.
Die Installation und Nutzung der App erfolgt auf eigenes Risiko. Parcandi und der Eigentümer übernehmen keine Gewährleistung für die App und leisten keinen Support. Parcandi und der Eigentümer garantieren nicht, dass die App und die Dienstleistungen jederzeit fehler- und unterbruchfrei funktionieren bzw. zur Verfügung stehen, oder dass Fehler behoben werden.
Parcandi und der Eigentümer lehnen, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für die Richtigkeit, Angemessenheit und Aktualität der über die App gelieferten oder der auf Webseiten von Parcandi bzw. Dritter zur Verfügung gestellten Informationen ab. Insbesondere übernehmen Parcandi und der Eigentümer keinerlei Verantwortung oder Haftung für Handlungen, welche aufgrund dieser Information erfolgen oder unterbleiben.
Die App kann Hyperlinks zu Webseiten Dritter (nachfolgend: „Drittwebseiten“) enthalten, welche nicht von Parcandi oder dem Eigentümer betrieben werden. Das Aufrufen von solchen Hyperlinks erfolgt auf eigene Gefahr. Der Nutzer akzeptiert, dass Parcandi und der Eigentümer nicht für die Überprüfung oder Bewertung der Inhalte auf diesen Drittwebseiten zuständig und verantwortlich sind. Die Inhalte der Drittwebseiten widerspiegeln nicht zwingend die Meinung von Parcandi oder des Eigentümers. Parcandi und der Eigentümer übernehmen keine Haftung für die Inhalte solcher Drittwebseiten.
Parcandi und der Eigentümer lehnen, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für inhärente Risiken auf dem Internet ab. Darunter fallen insbesondere:
Der Nutzer ist verpflichtet die Ladestation in Übereinstimmung mit ihrem Zweck und ihren technischen Eigenschaften zu nutzen.
Der Nutzer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit der Ladestation und ihrem Zubehör (Stecker, Ladekabel, RFID-Karte). Es dürfen ausschliesslich aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeuge an die Ladestation angeschlossen werden, die für den Strassenverkehr zugelassen sind, mit ihren Komponenten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand befinden.
Der Nutzer ist verpflichtet, die Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers einhalten, sowie die Anweisungen und Nutzungshinweise der Vermieterin und des Herstellers der Ladestation zu befolgen.
Der Nutzer hat die Warnmeldungen, die von Warnleuchten an der Ladestation und/oder vom Fahrzeug ausgehen, zu beachten und unverzüglich sämtliche erforderliche Massnahmen zu ergreifen, um seine eigene Sicherheit, die Sicherheit von Dritten und die Unversehrtheit des Fahrzeuges und des Mietobjekts bzw. der Mietliegenschaft zu schützen.
Die Nutzer nimmt keine Manipulationen und auch keine sonstigen mit der Vermieterin nicht abgestimmten Handlungen an der Ladestation vor, welche geeignet sind, die Ladelösung negativ zu beeinflussen oder die Ladestation zu beschädigen.
Der Nutzer meldet der Parcandi, ihm bekannt gewordene Mängel sowie Funktionsstörungen an der Ladelösung sofort nach deren Entdeckung.
Der Nutzerhaftet für sämtliche Schäden, die er in Missachtung dieser Ziffer 9 verursacht.Parcandi erteilt dem Nutzer das eingeschränkte, unübertragbare, nicht exklusive Recht zur Nutzung der App und der darin angebotenen Leistungen.
Die Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Inhalten verbleiben vollständig bei Parcandi.
Alle daraus fliessenden Rechte betreffend Vervielfältigung, Vermarktung und Verbreitung (inkl. Vermietung, Verleihung, Leasing und Lizenzierung) sowie auch das Eigentum an der Anwendung verbleiben ausschliesslich bei Parcandi.
Mit der Benutzung der App gewährt der Nutzer Parcandi das kostenlose, unwiderrufliche, unbeschränkte, unlimitierte und nicht exklusive Recht, alle Bemerkungen, Verbesserungsvorschläge, Kommentare, Ideen, Bilder und Grafiken sowie sämtliche andere durch diese App an Parcandi übertragenen Informationen zu verwenden, zu reproduzieren, zu verändern, anzupassen, zu publizieren, zu übersetzen, zu verbreiten und anzuzeigen.
Diese AGB können durch Parcandi jederzeit nach eigenem Ermessen geändert werden. Durch die Weiterbenutzung der App nach einer Änderung der AGB akzeptiert der Nutzer die Änderungen vollumfänglich und vorbehaltlos.
Parcandi verpflichtet sich, auf Nutzungsänderungen hinzuweisen.Bei Unklarheiten in den verschiedenen Sprachversionen der AGB ist die deutsche Version massgebend.
Sollte eine der obgenannten Bestimmungen gegen geltendes Recht verstossen, hindert dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Die ungültige Bestimmung ist in diesem Falle mit einer rechtskonformen Regelung zu ersetzen, welche der ursprünglichen Bestimmung dem Sinn nach am nächsten kommt.Auf das Mietverhältnis, Nutzungsverhältnis und die Nutzung der Applikation ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar.
In den Gebäuden bzw. auf den Grundstücken des vermieteten Parkplatzes gelten u.a. die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR, Mietrecht) bzw. Zivilgesetzbuches (ZGB, Immobiliarsachenrecht) und gegebenenfalls auch des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und die dazugehörigen Verordnungen, welche auch auf das vorliegende Vertragsverhältnis anwendbar sind.
Der Gerichtstand für sämtliche Rechtsstreitigen aus dem Nutzungsverhältnis, sowie dem Mietverhältnis ist Basel-Stadt. Für Mietverhältnisse nach Ziff. 3.2.8.2 ist der Gerichtsstand der Ort der gelegenen Sache.
Version 2.4 gültig ab 14.02.2024
Parcandi Europe GmbH | Nutzungsbedingungen für Deutschland
Version 2.1 gültig ab 22. Mai 2023
Parcandi Europe GmbH
22. Mai 2023