AGB

Version 2.4 gültig ab 14.02.2024

1. Zweck/Geltungsbereich

Parcandi ist eine Applikation (nachfolgend «App»), über welche man Parkplätze (inkl. allfälliger Zusatzleistungen) von Eigentümern in bestimmten Liegenschaften in der Schweiz mieten kann. Die Parcandi AG (nachfolgend «Parcandi») handelt lediglich als Vermittler der Parkplätze.

Das eigentliche Mietverhältnis kommt zwischen dem Eigentümer der jeweiligen Liegenschaft oder der zuständigen Liegenschaftsverwaltung, beide jeweils vertreten durch Parcandi, und dem Nutzer der App direkt zustande.

Der Eigentümer vermietet dem Mieter den Parkplatz zu den in der App festgelegten Bedingungen (insbesondere dem vereinbarten Nettomietzins, den fälligen Nebenkosten und der zulässigen Nutzung). Der Mieter erklärt, dass ihm der Zustand des Mietobjekts bekannt ist und er keine weiteren Erläuterungen verlangt. Er akzeptiert das Mietobjekt in seinem derzeitigen Zustand und verpflichtet sich, es ausschliesslich zu dem festgelegten Zweck zu nutzen.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten als integrierender Vertragsbestandteil des Mietverhältnisses. Die Nutzung der App und die Buchung eines Parkplatzes setzt die Zustimmung zu diesen voraus.


2. Nutzungsvorschriften

Das Mietobjekt ist für das Abstellen eines Motorfahrzeugs bestimmt, unter Ausschluss jeder anderen Verwendung. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten des Mietobjekts, ist eine Nutzung ausschliesslich mit dem im Buchungsprozess gewählten Fahrzeugtyp und für Fahrzeuge innerhalb der zulässigen Höhe der Einstellhalle erlaubt.

Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der durch den Nutzer reservierten und durch Parcandi bestimmten Parkfelder innerhalb der Markierung abgestellt werden. Eine Nutzung ist nur zu den im Mietvertrag oder den je Gebäude definierten Zeiten (z.B. von 19:30 bis 7:30) zulässig. Nach Ende der Mietzeit sind die Parkfelder unverzüglich freizugeben. Widerrechtlich oder verkehrsbehindernd parkierte Fahrzeuge können gebührenpflichtig umgestellt, abgeschleppt oder blockiert werden.

Der Nutzer versichert die Fahrzeuge und deren Zubehör, das sich auf dem genutzten Parkplatz befindet, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Explosions-, Wasser- und Vandalen- bzw. Einbruchdiebstahlschäden zu ihrem Wert. Weder Parcandi noch die Eigentümerin haften für Schäden an den parkierten Fahrzeugen und der Nutzer trägt auch allein die Folgen einer Nichterfüllung dieser Versicherungspflicht, zur vollen Entlastung von Parcandi, resp. der jeweiligen Parkplatzeigentümerin.

Das Verweilen des Fahrzeughalters und/oder Drittpersonen in seiner Begleitung in den Einstellhallen bzw. auf den Parkplätzen bzw. Grundstücken sowie jede sachfremde Benutzung der Parkfelder und Einrichtungen sind untersagt, wie z.B.:

  • Lagern von Waren, Kraftstoffen und anderen brennbaren oder explosionsgefährdeten Materialien,
  • Reparieren oder Waschen von Autos, Verursachen von Verunreinigungen
  • Befahren mit Spiel- und Sportgeräten
  • Verzehr von Getränken oder Nahrungsmitteln
  • Verursachen von unnötigem Lärm (z.B. durch das Laufenlassen von Motoren, Abspielen von Musik, Türen schlagen, etc.).
  • Verteilen von Werbematerialien und das Plakatieren in Einstellhallen bzw. auf den Grundstücken
  • Rauchen in den Einstellhallen bzw. auf den Grundstücken
  • Nutzung der Einstellhalle mit mehr als einem Fahrzeug
  •  

Den Weisungen von Parcandi bzw. des Eigentümers der jeweiligen Liegenschaften oder dessen Verwaltung, ist Folge zu leisten.

Den Weisungen von Parcandi bzw. des Eigentümers der jeweiligen Liegenschaften oder dessen Verwaltung, ist Folge zu leisten.

Durch das Reservieren bzw. Buchen eines Parkplatzes oder von Zusatzdienstleistungen akzeptiert der Mieter die jeweils für die Einstellhalle anwendbare Hausordnung, die Nutzungsbedingungen für die Einstellhalle und die AGB von Parcandi. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den AGB und der Hausordnung gehen die vorliegenden AGB und die Nutzungsbedingungen der Einstellhalle von Parcandi vor.

Die Nutzung einer Einstellhalle kann für Wohnzwecke eingeschränkt sein. Sie ist dann in der App gekennzeichnet als «Reserviert für Anwohner und nur für Wohnzwecke». Der angebotene Service ist in diesen Einstellhallen nur für Anwohner und für Wohnziele reserviert, die sich in einer sinnvollen Entfernung zum zugewiesenen Parkplatz befinden. Der Nutzer verpflichtet sich, den Parkplatz zu nutzen und zu gewährleisten, dass sich der Hauptwohnsitz, dem der Platz zugewiesen ist, in unmittelbarer Nähe befindet (ca. 200m, bzw. nach der jeweilig für die Einstellhalle gültigen kantonalen Verordnungen und Rechtsprechung).

Ändert der Nutzer unberechtigterweise die Nutzung des Mietobjekts oder eines Teils davon, können Parcandi oder der Eigentümer den Mietvertrag ausserordentlich oder gar fristlos kündigen.

Die vollständige oder teilweise Untervermietung des Mietobjekts (Art. 262 OR) ist nicht erlaubt.

Parcandi und/oder der Eigentümer der Liegenschaft haben unter Beachtung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen (siehe Datenschutzerklärung) das Recht, Aufnahmen der Autokennzeichen der Nutzer zu machen und diese zu speichern.

Unfälle mit Personenschäden sind der Polizei zu melden. Bei Unfällen mit anderen Fahrzeugen (Sachschäden) sind zwingend die Personalien des Nutzers und dessen Versicherungsangaben beim beschädigten Fahrzeug zu deponieren.

Beschädigungen und Defekte in den Einstellhallen oder auf den Grundstücken und ihrer Einrichtungen (Schranken, Kassen, Lifte, Beleuchtung, Signale usw.) sind Parcandi, resp. der zuständigen Verwaltung zu melden.

Der Parkplatz ist bei Nutzungsende in einem sauberen und vollständig geräumten Zustand zu hinterlassen. Allfällige Räumungs- und/oder Reinigungskosten werden dem Nutzer/Mieter in Rechnung gestellt.

Parcandi hat das Recht, die Nutzung der App jederzeit zu sperren.

Parcandi resp. der jeweilige Eigentümer oder dessen Verwaltung der Einstellhalle ist berechtigt, die ihr infolge Missachtung dieser Vorschriften entstehenden Aufwände den Verursacherinnen oder den Verursachern zu belasten.

Ein Nichtbeachten der Nutzungsvorschriften oder eine missbräuchliche Nutzung der App ist schadenersatzpflichtig und hat eine Abmahnungsgebühr von CHF 100 zur Folge. Eine darüberhinausgehende Schadenersatzforderung wird vorbehalten. Eine wiederholte Nichtbeachtung führt zu einer dauerhaften Sperrung des Nutzers und der allfälligen Kündigung bestehender Mietverträge.


3. Reservieren und Buchen

3.1 Kurzzeitparker

Der Nutzer stellt eine Reservationsanfrage für einen undefinierten Zeitraum für die gewünschte Parkfläche und die gewünschten Zusatzdienstleistungen. Der Nutzer hat mit der Reservationsanfrage keinen Anspruch auf einen Parkplatz oder die gewählten Zusatzdienstleistungen.

Falls ein Parkplatz zur gewünschten Zeit vorhanden ist und die gewählten Zusatzdienstleistungen verfügbar sind, erhält der Nutzer eine Reservationsbestätigung für einen bestimmten Parkplatz für den benötigten Zeitraum und die Zusatzdienstleistungen.

Wenn die Mietbestätigung auf einen festen Parkplatz mit Parkplatznummer verweist, ist diese bindend. Ein Parkieren ist nur zu den im Mietvertrag oder je Parkplatz definierten Nutzungszeiten eines Parkplatzes (z.B. zwischen 19:00 und 6:00 am Folgetag) zulässig.

Parcandi kann eine automatische Erkennung der Autokennzeichen anbieten. In diesem Fall wird das Mietverhältnis mit der Erfassung des Autokennzeichens anlässlich der Einfahrt gestartet und mit der Erfassung bei der Ausfahrt beendet. Der Bezahlvorgang ist vom Nutzer vorzunehmen.

Der Nutzer schuldet die für die Mietdauer und das entsprechende Modell und für die in Anspruch genommenen Zusatzdienstleistungen geschuldeten Gebühren.

Um das Mietverhältnis zu beenden, hat der Nutzer nach Verlassen des Parkplatzes bzw., wenn er den Parkplatz nicht mehr benötigt, die Buchung in der App zu beenden. Der Nutzer schuldet den für die Mietdauer anfallenden Tarif, sowie die für die in Anspruch genommenen Zusatzdienstleistungen geschuldeten Gebühren, welcher ihm entsprechend belastet werden.

3.2 Langzeitparker

Der Nutzer stellt eine Mietanfrage für einen unbestimmten Zeitraum für eine Parkfläche und die gewünschten Zusatzdienstleistungen. Je nach gewähltem Abo kann die Nutzung auf vereinbarte Zeiten (z.B. Montag bis Freitag, jeweils von 7:30 – 18:30) eingeschränkt sein. Der Nutzer hat mit der Mietanfrage keinen Anspruch auf einen Parkplatz oder die gewählten Zusatzdienstleistungen.

Gemäss Vereinbarung ist die Zuteilung eines festen Parkplatzes möglich.

Falls ein Parkplatz gemäss der Anfrage vorhanden ist und die gewählten Zusatzdienstleistungen verfügbar sind, erhält der Nutzer eine Mietbestätigung für einen bestimmten Parkplatz und die gewählten Zusatzdienstleistungen.

Wenn die Mietbestätigung auf einen festen Parkplatz mit Parkplatznummer oder auf definierte Zeiten (z.B. zwischen Montag und Freitag, jeweils zwischen 8:00 und 18:00 Uhr) verweist, sind diese bindend. Ein Parkieren ausserhalb der vereinbarten Zeiten ist nicht zulässig.

Für den Zutritt zum Parkhaus muss das Kennzeichen in der Applikation hinterlegt werden. Für einen Nutzer können mehrere Kennzeichen hinterlegt werden. Es darf sich je gemietetem Parkplatz jedoch nur ein Fahrzeug in der Einstellhalle befinden.

Um das Mietverhältnis zu beenden, beendet der Mieter das Abonnement in der App oder informiert Parcandi (+41 (0) 61 512 45 05, kundenservice@parcandi.ch). Parcandi informiert den Mieter in der vorgesehenen Art.

Der Nutzer schuldet die für die Mietdauer und das entsprechende Modell und für die in Anspruch genommenen Zusatzdienstleistungen geschuldeten Gebühren.

Je nachdem, ob die Miete eines Parkplatzes gesondert oder im Zusammenhang mit Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten stattfindet, unterscheiden sich die Bedingungen:

Gesondert gemieteter Parkplatz:

  • Der Nutzer bestätigt Parcandi im Rahmen der Mietanfrage, dass kein weiteres, persönliches Mietverhältnis (Wohn- oder Geschäftsraum) in der Liegenschaft des Objekts besteht.
  • Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Parcandi und der Mieter können das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen jeweils per Ende Monat beenden.

Parkplatz mit gleichzeitig vorhandenem, persönlich gemieteten Wohn- oder Geschäftsraum

  • Der Nutzer bestätigt Parcandi im Rahmen der Mietanfrage, dass ein weiteres, persönliches Mietverhältnis (Wohn- oder Geschäftsraum) in der Liegenschaft des Objekts besteht.
  • Der Eigentümer ist verpflichtet, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in einem Zustand zu übergeben, der für den vereinbarten Zweck geeignet ist.
  • Der Nutzer kann das Mietverhältnis für den via Parcandi gemieteten Parkplatz mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen jeweils per Ende Monat beenden.
  • Für die Kündigungsfrist seitens Parcandi oder dem Eigentümer gilt die Regelung gemäss bestehendem, separaten Wohnungs- bzw. Geschäftsmietvertrag.
  • Die ordentliche oder ausserordentliche Kündigung des Mietvertrags für die durch den Nutzer separat gemietete Wohnung oder die Geschäftsräume führt automatisch auch zur Kündigung des Mietvertrags für den über Parcandi gemieteten Parkplatz zu denselben Bedingungen. Dies gilt auch im Falle einer vorzeitigen Kündigung.
  • Wenn der Nutzer Parcandi oder dem Eigentümer nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Beginn der Nutzung schriftlich (per Brief oder E-Mail) allfällige Mängel anzeigt, kann Parcandi, resp. der Eigentümer davon ausgehen, dass das Mietobjekt in einem dem Mietvertrag entsprechenden Zustand übergeben wurde.

3.3 Zusatzdienstleistungen

Das Angebot der Zusatzdienstleistungen erfolgt nur an definierten Standorten. Es besteht kein Anspruch auf das Angebot von Zusatzdienstleistungen durch Parcandi und/oder den Vermieter/Eigentümer. Der für die Buchung der Zusatzdienstleistung gültige Tarif wird während der Reservationsanfrage angezeigt. Mit der Anfrage akzeptiert der Nutzer den zugrundliegenden Tarif.

Diese Zusatzdienstleistungen sind derzeit verfügbar:

  • Bereitstellen von Infrastruktur zum Beziehen von Ladestrom. Mit der Mietbestätigung verpflichtet sich der Parcandi, resp. der Eigentümer eine geprüfte und funktionstüchtige Ladestation zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer ist verpflichtet die Ladestation in Übereinstimmung mit ihrem Zweck und ihren technischen Eigenschaften zu nutzen. Die Besorgung eines mit der Ladeinfrastruktur kompatiblen Ladeadapterkabels ist Sache des Nutzers.
  • Bereitstellen von Ladestrom. Die maximale Ladeleistung kann dynamisch angepasst und nicht garantiert werden.

4. Tarife

Die für die Parkplatznutzung bzw. -miete anfallenden Gebühren werden durch Parcandi, im Falle eines anderen Eigentümers oder Leistungserbringers stellvertretend für diesen, erhoben.

4.1 Kurzzeitparker

Die Gebühren für Kurzparker richten sich nach der ununterbrochenen Mietzeit. Es gibt Basis-, Tages- und Monatstarife:

  • Der Basistarif gilt pro angefangene Stunde.
  • Pro 24h wird maximal ein Tagestarif abgerechnet (wenn für angefangene 24h die Kosten auf Stundenbasis den Tagestarif übersteigen, wird nur der Tagestarif abgerechnet).
  • Pro 31 Tage wird maximal ein Monatstarif abgerechnet (wenn für angefangene 31 Tage die Kosten auf Tagesbasis den Monatstarif übersteigen, wird nur der Monatstarif abgerechnet).
  • Basis-, Tages- und Monatstarif können pro Parkplatz (auch in derselben Liegenschaft) unterschiedlich sein.
  •  
In den Gebühren ist die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer enthalten.

4.2 Langzeitparker

Die Gebühren für Langzeitparker auf einem gesondert gemietetem Parkplatz liegen einem monatlichen Fixpreis zugrunde, der sich nach dem gewählten Nutzungsmodell richtet.

In den Gebühren ist die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer enthalten. Wenn der Nutzer ein weiteres Mietobjekt innerhalb des Gebäudes nutzt, ist keine Mehrwertsteuer fällig, ausgenommen das Mietobjekt ist optiert.

4.3 Zusatzdienstleistungen

Der für die Buchung der Zusatzdienstleistung gültige Tarif wird während der Reservationsanfrage angezeigt. Mit der Anfrage akzeptiert der Nutzer den zugrundliegenden Tarif.

Der Tarif kann jederzeit durch Parcandi oder den Eigentümer zum nächsten Rechnungszeitpunkt angepasst werden. Der neue Tarif wird spätestens zwei Wochen vor dem nächsten Rechnungszeitpunkt mitgeteilt und gilt dann ab dem nächsten Rechnungszeitraum.

In den Gebühren ist die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer enthalten.

Für Zusatzdienstleistungen bestehen die folgenden Tarifierungsmöglichkeiten:

  • Einmaliger Preis
  • Preis pro Zeiteinheit (Minute, Stunde, Tag, Woche, Monat, Jahr)
  • Preis in Abhängigkeit der bezogenen Leistung

4.3.1 Ladeinfrastruktur

Für die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur zur ausschliesslichen Nutzung durch den Nutzer über einen längeren Zeitraum schuldet der Nutzer den monatlichen Bereitstellungspreis.

Dieser wird dem Nutzer monatlich in Rechnung gestellt. Nicht im monatlichen Bereitstellungspreis inbegriffen ist die vom Nutzer für das Laden des Fahrzeuges bezogene elektrische Energie.

4.3.2

Für die Abrechnung des Ladestroms bestehen zwei Varianten:

  • Inkludierter Ladestrom: Der Ladestrom ist im Parktarif inkludiert und mit diesem abgegolten. Die Parkplätze sind mit «Ladestrom incl.» gekennzeichnet.
  • Ladestrom nach Verbrauch: Der Ladestrom wird nach der bezogenen Leistung in kWh abgerechnet. Der Nutzer schuldet basierend auf den Messwerten der Ladestation den variablen Preis für die an der Ladestation tatsächlich bezogene Elektrizität als Verbrauchskosten. Die Kosten beinhalten Aufwände für Ablesung und Verwaltungshonorar.

5. Bezahlung

5.1 Zahlungsarten

Parcandi akzeptiert als Zahlungsmittel Kreditkarten (Visa, Mastercard und American Express), PostFinance Card, PostFinance eFinance, PayPal, Google Pay, Samsung Pay, ApplePay, TWINT und Kauf auf Rechnung.

Kauf auf Rechnung (inklusive Ratenzahlung) wird durch CembraPay AG (nachfolgend «CembraPay») abgewickelt. Es gelten die AGB und die Datenschutzerklärung der CembraPay.

Die Zahlung auf Rechnung steht nur unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:

  • Registrierter Account auf Parcandi mit vollständig ausgefülltem Nutzerprofil
  • Der Rechnungsbetrag ist mindestens CHF 4.

Bei wiederkehrenden Käufen gilt die jeweils gültige AGB zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Belastung.

5.2 Zahlungsmodalitäten

Für die Begleichung der Gebühren gelten die folgenden Zahlungsmodalitäten:
Zahlbar auf den Tag des Monats, zu dem der Nutzungsbeginn erfolgte (Verfallsdatum).

Parcandi ist berechtigt, dem Nutzer für verspätete Zahlungen einen Verzugszins von 5% ab Verfallsdatum und Bearbeitungsgebühren von mind. CHF 30.00 pro Mahnung und alle weiteren mit dem Zahlungsverzug zusammenhängenden Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen.

Für ein allfälliges Rechtsöffnungsverfahren anerkennt der Nutzer die Gebühren bzw. den Mietzins und alle Nebenkosten gemäss der letzten rechtsgültigen Mietzinsanpassung.

Wählt der Mieter für Einzahlungen Zahlungswege, die Parcandi oder dem Vermieter/Eigentümer Gebühren verursachen (z.B. Bareinzahlungen am Postschalter), werden diese Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter hat fristgerecht gezahlt, wenn Parcandi am Verfalltag über das Geld frei verfügen kann. Die Gebühren und Mietzinszahlungen werden jeweils dem am längsten fälligen Posten gutgeschrieben, unabhängig vom angegebenen Zahlungsgrund.

5.3 Betreibung, Räumung/Ausweisung

Der Mieter anerkennt und akzeptiert ausdrücklich im Voraus, dass der vorliegende Nutzungsvertrag als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG – SR 281.1) gilt und Parcandi, resp. die Eigentümerin berechtigt, gegen den Nutzer die provisorische Rechtsöffnung für die Eintreibung des Mietzinses, der Nebenkosten, der Entschädigung für unrechtmässige Nutzung und für alle anderen finanziellen Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag zu beantragen.

Leitet Parcandi, resp. der Eigentümer ein Verfahren auf Schuldbetreibung oder Ausweisung gegen den Mieter ein, ist dieser verpflichtet, der Vermieterin nebst Verzugszinsen, Betreibungs- und Verfahrenskosten alle anderen Kosten und Honorare zu ersetzen, die durch sein Verschulden entstanden sind.


6. Promocodes

Parcandi nutzt Promocodes für die Gewährung von Kundenvorteilen (z.B. freie Parkzeit) im Rahmen von Marketingaktionen, Kundenvorteilsprogrammen oder als Bestandteil von Produkten. Diese können von Parcandi oder zusammen mit Partnerunternehmen angeboten werden.

Es besteht seitens der Nutzer keinen Anspruch auf Erteilung von Promocodes.

Der Promocode wird den Kunden bekannt gegeben und kann von diesen auf der Plattform genutzt werden. Der Promocode muss dabei zwingend vor Beginn der Buchung in das dafür vorgesehene Feld eingegeben werden. Der Promocode wird daraufhin durch Parcandi verifiziert.

Die Gültigkeit der ausgegebenen Promocodes kann zeitlich beschränkt sein. Die jeweilige zeitliche Gültigkeit ist im entsprechenden Angebot definiert.

Der Promocode ist nicht kombinierbar mit anderen Promocodes, Gutscheinen oder Rabatten. Es gilt der jeweils zuletzt eingegebene Promocode.

Bei einigen Angeboten kann der Promocode nur mit der erstmalig genutzten Mobiltelefonnummer verwendet werden und somit nicht übertragen werden. Ein Wechsel der Mobiltelefonnummer ist nur über den Kundensupport (+41 61 512 45 05, kundenservice@parcandi.ch) möglich.

Wenn Ihnen für Ihre Buchung eine Entschädigung zusteht (vollständige oder teilweise Rückerstattung) dann enthält eine solche Entschädigung nicht den Betrag des Promocode-Werts.

Parcandi behält sich das Recht vor, die Konditionen der Promocodes jederzeit einseitig zu ändern oder die Ausgabe einzustellen.

Bei missbräuchlicher Nutzung können diese, entsprechend der folgenden Fair Use Policy, abgelehnt werden:

  • Für den sorgfältigen Umgang mit dem Promocode ist der Kunde verantwortlich. Bei Missbrauch des Promocodes haftet allein der Kunde.
  • Bei offensichtlich missbräuchlicher Nutzung behält sich Parcandi das Recht vor, den Promocode ohne vorherige Ankündigung zu deaktivieren. Der Weiterverkauf von oder der Handel mit Promocodes ist untersagt.
  • Hat Parcandi Massnahmen gegen die missbräuchlicher Verwendung des Promocodes zu ergreifen, so wird dem Kunden eine Aufwandsentschädigung von CHF 100 verrechnet. Eine darüberhinausgehende Schadenersatzforderung wird vorbehalten.

7. Haftungsbestimmungen

Der Nutzer haftet Parcandi und dem Eigentümer/Vermieter vollumfänglich und unbeschränkt für sämtliche Verstösse gegen diese AGB.

Der Nutzer verpflichtet sich, Parcandi und den Eigentümer/Vermieter für sämtliche gegen sie erhobene Forderungen, welche im Zusammenhang mit Verstössen gegen die vorliegenden AGB stehen, schadlos zu halten.

Der Nutzer haftet für sämtliche Beschädigungen des Mietobjekts, der Mietliegenschaft und deren Umgebung, die von ihm selbst, seinen Familienangehörigen und/oder seine Angestellten oder von ihn begleitenden Dritten verursacht wurden.

Der Nutzer muss der Parcandi unverzüglich Mängel und/oder von ihm verursachte Schäden gemäss Ziffer 8.1 melden.

Bei plötzlich auftretenden Mängeln am Mietobjekt, welche einen unaufschiebbaren Notfall darstellen, ist der Nutzer verpflichtet, sofort Parcandi, den Hauswart, die Verwaltung oder den Eigentümer zu informieren bzw. bei deren Abwesenheit, die unbedingt notwendigen Vorkehrungen zur Abwendung von Folgeschäden, soweit möglich und zumutbar, selbst zu treffen oder treffen zu lassen.

Der Nutzer haftet für den Schaden, der durch die Unterlassung der Benachrichtigung von Parcandi entsteht.

Der Nutzer ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu nutzen und es sauber und in gutem Zustand zu halten. Für alle Schäden, die aus einer unrechtmässigen Nutzung des Mietobjekts resultieren, ist der Mieter verantwortlich.

Die Benutzung der Parkplätze (inkl. allfälliger Zusatzleistungen) erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Fahrzeuge und Personen werden nicht bewacht.

Für Unfälle sowie Personen- und Sachschäden wird jede Haftung von Parcandi abgelehnt.

Für Diebstähle und Sachbeschädigungen durch Dritte und für Schäden infolge von äusseren Einflüssen (Feuer, Explosion, Wasser, Eis, Schnee usw.) wird jede Haftung von Parcandi abgelehnt.

Für sämtliche Schäden, welche im Rahmen des Mietverhältnisses entstehen, haftet der Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Haftung (Werkeigentümerhaftung).

Eine Haftung von Parcandi oder dem Eigentümer für fahrlässig verursachte direkte oder indirekte Schäden, sowie für Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn infolge der Parkplatznutzung oder des Bezugs von Zusatzleistungen (z.B. Bezug von Ladestrom) ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss umfasst auch die Nichtbereitstellung oder eine verspätete Bereitstellung eines Parkplatzes oder einer Zusatzleistung (z.B. Ladestrom).

Parcandi und/oder der Vermieter/Eigentümer sind berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, Instandhaltungs-, Reparatur- und Anpassungsarbeiten vorzunehmen, die das Mietobjekt, die dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen sowie die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes erfordern.

Der Nutzer muss notwendige Arbeiten jederzeit dulden und zu diesem Zweck freien Zugang zu der von ihm gemieteten Einzelgarage/Parkplatz gewähren. Verweigert er den Handwerkern den Zugang zum Mietobjekt, kann er für Mehrkosten und Folgeschäden haftbar gemacht werden. Diese Arbeiten berechtigen nur dann zu einer Entschädigung oder Mietzinsreduktion, wenn sie zu einer tatsächlichen Minderung der Nutzung führen.

Parcandi und der Eigentümer übernehmen keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit des Parkplatzes und allfällig damit verbundene Folgekosten. Dies gilt insbesondere, wenn der Parkplatz widerrechtlich durch andere Nutzer oder Dritte belegt ist. Bei Verfügbarkeit und nach Rücksprache mit Parcandi kann der Nutzer einen geeigneten Ausweichparkplatz reservieren.

Die Installation und Nutzung der App erfolgt auf eigenes Risiko. Parcandi und der Eigentümer übernehmen keine Gewährleistung für die App und leisten keinen Support. Parcandi und der Eigentümer garantieren nicht, dass die App und die Dienstleistungen jederzeit fehler- und unterbruchfrei funktionieren bzw. zur Verfügung stehen, oder dass Fehler behoben werden.

Parcandi und der Eigentümer lehnen, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für die Richtigkeit, Angemessenheit und Aktualität der über die App gelieferten oder der auf Webseiten von Parcandi bzw. Dritter zur Verfügung gestellten Informationen ab. Insbesondere übernehmen Parcandi und der Eigentümer keinerlei Verantwortung oder Haftung für Handlungen, welche aufgrund dieser Information erfolgen oder unterbleiben.

Die App kann Hyperlinks zu Webseiten Dritter (nachfolgend: „Drittwebseiten“) enthalten, welche nicht von Parcandi oder dem Eigentümer betrieben werden. Das Aufrufen von solchen Hyperlinks erfolgt auf eigene Gefahr. Der Nutzer akzeptiert, dass Parcandi und der Eigentümer nicht für die Überprüfung oder Bewertung der Inhalte auf diesen Drittwebseiten zuständig und verantwortlich sind. Die Inhalte der Drittwebseiten widerspiegeln nicht zwingend die Meinung von Parcandi oder des Eigentümers. Parcandi und der Eigentümer übernehmen keine Haftung für die Inhalte solcher Drittwebseiten.

Parcandi und der Eigentümer lehnen, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für inhärente Risiken auf dem Internet ab. Darunter fallen insbesondere:

  • technische oder organisatorische Schwierigkeiten beim Empfang bzw. der Übermittlung der Daten
  • technische Mängel, Störungen oder Unterbrechungen des Telefonnetzes bzw. des Internetzugangs
  • rechtswidrige Eingriffe Dritter in Hardware, Software oder Netzwerke
  • Platzieren von Viren
  • Kopieren und Verfälschen von Daten und Informationen
  • Überlastung der Netze
  • durch Dritte verursachte mutwillige oder zufällige Blockierung elektronischer Zugänge.
  •  
Parcandi und der Eigentümer lehnen, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Schäden, die mit dem Zugriff auf die App aus dem Ausland zusammenhängen ab.

8. Sorgfaltspflichten für den Bezug von Ladestrom

Der Nutzer ist verpflichtet die Ladestation in Übereinstimmung mit ihrem Zweck und ihren technischen Eigenschaften zu nutzen.

Der Nutzer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit der Ladestation und ihrem Zubehör (Stecker, Ladekabel, RFID-Karte). Es dürfen ausschliesslich aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeuge an die Ladestation angeschlossen werden, die für den Strassenverkehr zugelassen sind, mit ihren Komponenten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand befinden.

Der Nutzer ist verpflichtet, die Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers einhalten, sowie die Anweisungen und Nutzungshinweise der Vermieterin und des Herstellers der Ladestation zu befolgen.

Der Nutzer hat die Warnmeldungen, die von Warnleuchten an der Ladestation und/oder vom Fahrzeug ausgehen, zu beachten und unverzüglich sämtliche erforderliche Massnahmen zu ergreifen, um seine eigene Sicherheit, die Sicherheit von Dritten und die Unversehrtheit des Fahrzeuges und des Mietobjekts bzw. der Mietliegenschaft zu schützen.

Die Nutzer nimmt keine Manipulationen und auch keine sonstigen mit der Vermieterin nicht abgestimmten Handlungen an der Ladestation vor, welche geeignet sind, die Ladelösung negativ zu beeinflussen oder die Ladestation zu beschädigen.

Der Nutzer meldet der Parcandi, ihm bekannt gewordene Mängel sowie Funktionsstörungen an der Ladelösung sofort nach deren Entdeckung.

Der Nutzerhaftet für sämtliche Schäden, die er in Missachtung dieser Ziffer 9 verursacht.

9. Nutzungs- und Eigentumsrechte

Parcandi erteilt dem Nutzer das eingeschränkte, unübertragbare, nicht exklusive Recht zur Nutzung der App und der darin angebotenen Leistungen.

Die Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Inhalten verbleiben vollständig bei Parcandi.

Alle daraus fliessenden Rechte betreffend Vervielfältigung, Vermarktung und Verbreitung (inkl. Vermietung, Verleihung, Leasing und Lizenzierung) sowie auch das Eigentum an der Anwendung verbleiben ausschliesslich bei Parcandi.


10. Abtretung von Nutzerrechten

Mit der Benutzung der App gewährt der Nutzer Parcandi das kostenlose, unwiderrufliche, unbeschränkte, unlimitierte und nicht exklusive Recht, alle Bemerkungen, Verbesserungsvorschläge, Kommentare, Ideen, Bilder und Grafiken sowie sämtliche andere durch diese App an Parcandi übertragenen Informationen zu verwenden, zu reproduzieren, zu verändern, anzupassen, zu publizieren, zu übersetzen, zu verbreiten und anzuzeigen.


11. Änderungen

Diese AGB können durch Parcandi jederzeit nach eigenem Ermessen geändert werden. Durch die Weiterbenutzung der App nach einer Änderung der AGB akzeptiert der Nutzer die Änderungen vollumfänglich und vorbehaltlos.

Parcandi verpflichtet sich, auf Nutzungsänderungen hinzuweisen.

12. Massgebende Version

Bei Unklarheiten in den verschiedenen Sprachversionen der AGB ist die deutsche Version massgebend.


13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der obgenannten Bestimmungen gegen geltendes Recht verstossen, hindert dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

Die ungültige Bestimmung ist in diesem Falle mit einer rechtskonformen Regelung zu ersetzen, welche der ursprünglichen Bestimmung dem Sinn nach am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht / Gerichtstand

Auf das Mietverhältnis, Nutzungsverhältnis und die Nutzung der Applikation ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar.

In den Gebäuden bzw. auf den Grundstücken des vermieteten Parkplatzes gelten u.a. die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR, Mietrecht) bzw. Zivilgesetzbuches (ZGB, Immobiliarsachenrecht) und gegebenenfalls auch des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und die dazugehörigen Verordnungen, welche auch auf das vorliegende Vertragsverhältnis anwendbar sind.

Der Gerichtstand für sämtliche Rechtsstreitigen aus dem Nutzungsverhältnis, sowie dem Mietverhältnis ist Basel-Stadt. Für Mietverhältnisse nach Ziff. 3.2.8.2 ist der Gerichtsstand der Ort der gelegenen Sache.

Version 2.4 gültig ab 14.02.2024

Parcandi Europe GmbH | Nutzungsbedingungen für Deutschland

Version 2.1 gültig ab 22. Mai 2023

  1. Allgemeines | Geltungsbereich
    1. Diese Parcandi Nutzungsbedingungen Deutschland („Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der Parcandi Europe GmbH („Parcandi“) und Nutzern („Nutzer“) der unter anderem über mobile Apps und Internetbrowser zugänglichen Software-Plattform („Plattform“) von Parcandi zur Vermittlung von Mietverträgen über Kfz-Stellplätze („Stellplätze“) auf Freiflächen oder in Parkhäusern („Parkobjekte“) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen können sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein. Diese Nutzungsbedingungen werden Bestandteil jedes Nutzungs­­­vertrages.
    2. Diese Nutzungsbedingungen gelten für und werden Bestandteil von allen Bestelldokumenten und Bestellvorgängen, die online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt und zwischen Parcandi und dem Nutzer vereinbart werden.
    3. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen Parcandi und dem Nutzer, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch Parcandi bedarf. Diese Bedingungen gelten spätestens dann als von dem Nutzer bestätigt, wenn der Nutzer die Leistungen von Parcandi in Anspruch nimmt.
    4. Diese Nutzungsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur Vertragsbestandteil, soweit Parcandi ihnen schriftlich zugestimmt hat.
    5. Sofern in diesen Nutzungsbedingungen die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche verwendet werden, beziehen sich diese auf die Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) ist insoweit ausreichend. Soweit nicht in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist dafür der Austausch einfacher E-Mails oder die Kommunikation über die Plattform oder über einen von Parcandi unterstützten Nachrichtendienst (z. B. SMS oder WhatsApp) nicht ausreichend.
    6. Alle Mitteilungen und Erklärungen, die der Nutzer gegenüber Parcandi abgibt, sind mindestens in Textform im Sinne von § 126b BGB (zur Klarstellung: eine einfache E-Mail oder die Kommunikation über die Plattform oder über einen von Parcandi unterstützten Nachrichtendienst (z. B. SMS oder WhatsApp) ist dafür ausreichend) oder in einer strengeren Form abzugeben, sofern nicht in diesen Nutzungsbedingungen im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist. Kündigungen per SMS sind unzulässig.
    7. Verweise in diesen Nutzungsbedingungen auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen Nutzungsbedingungen ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.
    8. Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen Nutzungsbedingungen auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.
  2. Plattform | Leistungen | Registrierung | Nutzungsvertrag
    1. Parcandi ermöglicht es dem Nutzer, über die Plattform von Dritten („Vermietern“) Stellplätze anzumieten. Der Zugang zur Plattform ist für den Nutzer kostenfrei.
    2. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen von Parcandi ist, dass der Nutzer sich auf der Plattform registriert. Dazu kann der Nutzer auf der Plattform bestimmte persönliche Daten eingeben, in einem von Parcandi online zur Verfügung gestellten Anmeldeformular ein Passwort seiner Wahl festlegen und, ggf. erst nach Eingabe eines Einladungs-Codes, ein Nutzerkonto anlegen („Nutzerkonto“). Nach Abschluss der Registrierung erhält der Nutzer in der Regel eine SMS von Parcandi, die es ihm erlaubt, sein Nutzerkonto zu aktivieren. Parcandi behält sich vor, Registrierungen nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Aktivierung des Nutzerkontos kommt zwischen Parcandi und dem Nutzer ein verbindlicher Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande („Nutzungsvertrag“).
    3. Der Nutzer ist verpflichtet, die Adressdaten in seinem Nutzerkonto auf dem aktuellen Stand zu halten und steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein. Der Nutzer ist verpflichtet, Parcandi Änderungen solcher Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Mitteilung von Änderungen ist Parcandi berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bisherigen Daten für die Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Pflichten zu verwenden.
    4. Der Nutzer darf nur ein einzelnes Nutzerkonto unterhalten. Er stellt sicher, dass Nutzerkennungen und Passwörter, die der Nutzer im Zuge der Registrierung auf der Plattform erhält, auf sichere Weise gespeichert, aufbewahrt und verwendet werden und Dritte darauf keinen Zugriff haben.
    5. Parcandi ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten jederzeit Unterauftragnehmer zu beauftragen.
  3. Zustandekommen von Mietverträgen über Stellplätze
    1. Parcandi bietet dem Nutzer die Möglichkeit, (a) über die Plattform oder, soweit verfügbar, (b) durch das Heranfahren eines Fahrzeugs an eine am Parkobjekt gegebenenfalls installierte automatische Kfz-Kennzeichenerkennungsanlage („KE-Anlage“) bei einem Vermieter eine Reservierungsanfrage für einen Stellplatz zu stellen (jeweils eine „Reservierungsanfrage“). Der Nutzer hat mit der Reservierungsanfrage keinen Anspruch auf einen Stellplatz.
    2. Durch das Stellen einer Reservierungsanfrage akzeptiert der Nutzer die jeweils für das Parkobjekt geltenden Nutzungsvorschriften bzw. Hausordnung des Vermieters („Stellplatzbedingungen“).
    3. Bei einer von dem Nutzer abgegebenen Reservierungsanfrage handelt es sich um ein Angebot des Nutzers an den jeweiligen Vermieter auf Abschluss eines Mietvertrages über den betreffenden Stellplatz. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Nutzers anzunehmen.
    4. Der Vermieter kann das Angebot des Nutzers annehmen, indem er (a) dem Nutzer über die Plattform durch Parcandi eine Reservierungsbestätigung für einen Stellplatz auf bzw. in dem betreffenden Parkobjekt sendet oder (b) im Falle der Nutzung einer KE-Anlage nach erfolgter Kennzeichenerkennung die Zufahrt zu einem Parkobjekt gewährt. Der entsprechende Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Vermieter nach Maßgabe der zwischen ihnen getroffenen Abreden zustande. Parcandi wird nicht Partei eines solchen Vertrages. Vermieter sind nicht Erfüllungsgehilfen Parcandis.
    5. Die dem Nutzer auf der Plattform angezeigten Stellplätze und Vermieterinformationen stellen eine unverbindliche Auflistung dar. Parcandi steht nicht für deren Richtigkeit und Aktualität ein. Parcandi steht zudem nicht dafür ein, dass und mit welchen Stellplätzen ein bestimmter Vermieter auf der Plattform vertreten ist.
    6. Parcandi steht nicht für die Richtigkeit und Aktualität der dem Nutzer auf der Plattform angezeigten Miethöhe ein. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 12 steht Parcandi nicht für die Verfügbarkeit des ausgewählten Stellplatzes ein. Dies gilt insbesondere, wenn der Stellplatz widerrechtlich belegt ist. Bei Verfügbarkeit und nach Rücksprache mit Parcandi kann der Nutzer ggf. einen geeigneten Ausweichstellplatz mieten.
  4. Laufzeit und Beendigung von Mietverträgen über Stellplätze
    1. Der Nutzer kann einen Mietvertrag jederzeit ordentlich ohne eine Frist beenden bzw. kündigen. Dazu muss der Nutzer (a) nach Verlassen des Stellplatzes bzw., wenn er den Stellplatz nicht mehr benötigt, die entsprechende Buchung in der App zu beenden oder (b), im Falle des Zustandekommens des Vertrages durch die Nutzung einer KE-Anlage, das Parkobjekt mit dem Fahrzeug durch erneutes Nutzen der KE-Anlage bei der Ausfahrt verlassen, soweit nicht eine längere Mietdauer vereinbart worden ist.
    2. Der Vermieter kann den Mietvertrag jederzeit mit angemessener Frist ordentlich kündigen. Dieses Recht wird der Vermieter beispielsweise dann ausüben, wenn Unterhaltsarbeiten an dem Parkobjekt durchgeführt werden müssen oder der Vermieter die Parkplätze vorübergehend oder dauerhaft aus dem Angebot bei Parcandi entfernt.
    3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Parcandi liegt ein solcher wichtiger Grund insbesondere in einem Verstoß des Nutzers gegen die Gebäudeordnung oder die Nutzungsbedingungen.
  5. Pflichten des Nutzers in Bezug auf die Nutzung von Stellplätzen
    1. Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Stellplatzbedingungen ist der Nutzer verpflichtet, die in dieser Ziffer 5 festgelegten Nutzungsregeln einzuhalten. Diese Verpflichtung des Nutzers besteht sowohl gegenüber Parcandi als auch gegenüber dem betreffenden Vermieter (echter Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB). Der Nutzer ist verpflichtet, Parcandi bzw. dem Vermieter, die infolge der Missachtung dieser Nutzungsregeln entstehenden Aufwände nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu ersetzen.
    2. Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Nutzung des jeweils gemieteten Stellplatzes geltenden Stellplatzbedingungen vollumfänglich zu beachten.
    3. In den Gebäuden bzw. auf den Grundstücken des vermieteten Stellplatzes gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
    4. Um das Parkobjekt befahren zu können ist in der Regel ein internetfähiges Mobiltelefon mit einem üblichen und aktuellen Betriebssystem notwendig (z. B. zum Öffnen des Tores). Den Weisungen von Parcandi bzw. des Eigentümers oder Hausrechtsinhabers des jeweiligen Parkobjekts ist Folge zu leisten.
    5. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der von dem Nutzer reservierten und durch Parcandi / den Vermieter bestimmten Parkfelder innerhalb der Markierung abgestellt werden. Wenn die Reservierungsbestätigung auf einen festen Stellplatz mit Stellplatznummer verweist, ist diese bindend. Ein Parken außerhalb dieses Stellplatzes ist in diesem Fall nicht gestattet.
    6. Folgende Handlungen sind dem Nutzer untersagt und der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass auch Dritte die folgenden Handlungen unterlassen: (a) das Verweilen auf bzw. in den Parkobjekten, (b) jede sachfremde Nutzung der Stellplätze und Parkobjekte (z. B. das Lagern von Waren, Reparieren oder Waschen von Fahrzeugen, Verursachen von Verunreinigungen, Befahren mit Spiel- und Sportgeräten), (c) das Verteilen von Werbematerialien und das Plakatieren auf bzw. in den Parkobjekten, sowie (d) das Rauchen auf bzw. in den Parkobjekten.
    7. Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Beschädigungen und Defekte an bzw. in den Parkobjekten und ihrer Einrichtungen (Schranken, Kassen, Lifte, Beleuchtung, Signale, KE-Anlage usw.) an Parcandi bzw. dem Vermieter zu melden. Unfälle in den Parkobjekten mit Personenschäden sind vom Nutzer der Polizei zu melden.
    8. Nach dem Ende der Mietzeit ist der Stellplatz unverzüglich freizugeben. Widerrechtlich oder verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge können gebührenpflichtig entfernt oder festgesetzt werden.
  6. Miete und Vergütung
    1. Parcandi zieht die Miete für den Stellplätze für den Vermieter vom Nutzer ein.
    2. Die Höhe der Miete richtet sich nach dem Mietvertrag und der jeweiligen Mietdauer. Es gibt Basis- , Tages- und Monatstarife:
      • Der Basistarif gilt pro angefangene Stunde.
      • Pro 24h wird maximal ein Tagestarif abgerechnet (wenn für angefangene 24h die Kosten auf Stundenbasis den Tagestarif übersteigen, wird nur den Tagestarif abgerechnet).
      • Pro 31 Tage wird maximal ein Monatstarif abgerechnet (wenn für angefangene 31 Tage die Kosten auf Tagesbasis den Monatstarif übersteigen, wird nur den Monatstarif abgerechnet).
      • Basis-, Tages- und Monatstarif können je nach Stellplatz unterschiedlich sein.
    3. Die Miete versteht sich einschließlich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
    4. Die Miete ist mit Beendigung des Mietvertrages fällig. Bei einer über einen Monat hinausgehenden Nutzung des Stellplatzes kann eine monatliche Fälligkeit der Miete vereinbart werden.
    5. Die Bezahlung der Miete durch den Nutzer erfolgt über eine der auf der Plattform genannten Zahlungsarten.
  7. Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrages über die Plattform
    1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann den Nutzungsvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche zum Ende eines Kalendermonats gegenüber der anderen Partei ordentlich kündigen.
    2. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger, Parcandi zu einer solchen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer die Leistungen von Parcandi missbräuchlich einsetzt (einschließlich deren kommerzielle Nutzung für eigene oder fremde Zwecke) und/oder manipuliert oder seine Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen sonst schwerwiegend und/oder fortgesetzt verletzt und Parcandi dadurch eine Fortsetzung der Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist.
    3. Parcandi ist berechtigt und gegenüber dem Nutzer verpflichtet, mit dem Nutzerkonto zusammenhängende Daten nach Ablauf einer Vorhaltezeit von 30 Tagen nach Ende des Vertragsverhältnisses unwiederbringlich zu löschen. Hierzu gehören insbesondere die Daten über geschlossene Mietverträge. Es obliegt dem Nutzer, diejenigen Daten, die er nach Ende des Nutzungsvertrages weiterverwenden möchte, rechtzeitig vor Vertragsende durch Herunterladen auf ein eigenes Speichermedium zu sichern. Von der Löschung ausgenommen sind jedoch solche Daten, zu deren weiteren Speicherung Parcandi aus steuerrechtlichen, handelsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Gründen verpflichtet ist.
  8. Nutzungsrechte | Nutzungsbeschränkungen
    1. Nach Maßgabe des Nutzungsvertrages gewährt Parcandi dem Nutzer während der Dauer des Nutzungsvertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform zum Zwecke der Inanspruchnahme der Leistungen von Parcandi zu nutzen. Die Plattform wird so angeboten wie jeweils aktuell auf der Website von Parcandi einschließlich dem Abschnitt über häufig gestellte Fragen (FAQ) beschrieben.
    2. Der Nutzer darf nicht (und darf nicht gestatten, dass Dritte dies tun) mittelbar oder unmittelbar: (a) die Plattform oder Teile davon unterlizenzieren, übertragen, vertreiben, teilen, oder anderweitig Einnahmen aus der Plattform generieren; (b) die Plattform oder Teile davon auf ein öffentliches oder verteiltes Netzwerk kopieren; (c) alle oder einen Teil der Plattform modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf der Plattform basieren; (d) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in der Plattform oder Teilen davon erscheinen, modifizieren; (e) die Plattform außerhalb des in dieser Ziffer 8 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; oder (f) die Plattform verwenden, um (i) verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrechtmäßiges oder unerlaubtes Material oder bösartige Codes oder Malware zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen; (ii) Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen; (iii) die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter oder die darin enthaltenen Angebote oder Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen; (iv) zu versuchen, unerlaubten Zugriff auf die Plattform oder die Systeme oder Netzwerke von Parcandi zu erlangen; oder (v) Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen oder Dritte mit deren Durchführung zu beauftragen.
    3. Der Nutzer darf den Betrieb der Plattform nicht stören und die darin zugänglichen Daten nicht außerhalb der vertraglich vorgesehen Nutzung nutzen. Der Nutzer darf die Plattform insbesondere nicht mit dem Ziel manipulieren, unberechtigte Zahlungen oder sonstige Vorteile zum Nachteil von Parcandi oder Dritter zu erlangen.
    4. Der Nutzer darf die Plattform nur so nutzen, wie jeweils aktuell auf der Website von Parcandi einschließlich dem Abschnitt über häufig gestellte Fragen (FAQ) beschrieben.
  9. Pflichten des Nutzers in Bezug auf die Plattform
    1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform nur unter vollständiger Beachtung aller geltenden Gesetze und Vorschriften zu nutzen.
    2. Der Nutzer ist verpflichtet, technische Geräte und damit zusammenhängende Zusatzdienste, die für die nutzerseitige Verbindung mit, den nutzerseitigen Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der Plattform durch den Nutzer erforderlich sind, auf eigene Kosten zu beschaffen und instand zu halten. Dies betrifft insbesondere Hardware, Software, Server, Betriebssysteme, Netzwerke und mobile Endgeräte (gemeinsam „Technische Ausstattung“). Parcandis Anforderungen an die Technische Ausstattung können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Plattform bzw. der Website von Parcandi eingesehen werden. Für die Nutzung der Plattform ist jedenfalls ein internetfähiges Mobiltelefon mit einem üblichen und aktuellen Betriebssystem notwendig.
    3. Der Nutzer ist allein für die Sicherheit der Technischen Ausstattung sowie jede dem Nutzer bekannte oder unbekannte Nutzung der Technischen Ausstattung verantwortlich.
    4. Der Nutzer ist für die Inhalte aller Daten, die von dem Nutzer über oder mit Hilfe der Plattform angezeigt, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen werden (gemeinsam „Inhalte“), allein verantwortlich. Parcandi ist nicht in der Lage, die von dem Nutzer während der Nutzung der Plattform ggf. übermittelten Informationen zu kontrollieren oder die Richtigkeit dieser Informationen zu gewährleisten.
    5. Parcandi ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne dafür zu haften, mutmaßlichen Verletzungen des Nutzungsvertrages durch den Nutzer nachzugehen und kann gegenüber dem Nutzer rechtliche und/oder technische Maßnahmen ergreifen, die Parcandi für angemessen erachtet, um solche Verletzungen abzustellen. Zu diesen Maßnahmen gehören das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Nutzers zu der Plattform.
    6. Im Falle einer nicht autorisierten Verwendung eines Passworts oder des Nutzerkontos, einer anderen bekannten oder vermuteten Sicherheitsverletzung oder eines Missbrauchs der Plattform ist der Nutzer verpflichtet, Parcandi darüber unverzüglich zu informieren. Der Nutzer haftet für jede unbefugte Verwendung des Nutzerkontos.
  10. Eigentumsrechte | Nutzerdaten | Sicherheit | Feedback | Keine weitergehende Verpflichtungen
    1. Parcandi und Parcandis etwaige Auftragnehmer sind und bleiben Inhaber aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechten, Datenbankrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken und aller anderen Rechte an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit der Plattform. Der Nutzer erkennt an, dass die nach einem Nutzungsvertrag gewährten Rechte dem Nutzer keine Eigentumsrechte an der Plattform verschaffen.
    2. Sämtliche Rechte an den Inhalten und an Daten, die der Nutzer Parcandi zur Verfügung stellt, um die Bereitstellung der Plattform zu ermöglichen oder die der Nutzer während der Nutzung der Plattform zur Verfügung stellt („Nutzerdaten“), sowie an Daten, die auf den Inhalten oder Nutzerdaten basieren oder davon abgeleitet sind, verbleiben bei dem Nutzer. Der Nutzer räumt Parcandi ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht ein, die Inhalte und Nutzerdaten zum Zwecke der Bereitstellung der Plattform, einschließlich der Weitergabe an Vermieter, umfassend zu nutzen. Der Nutzer erklärt, dass er die Inhalte und Nutzerdaten mit Parcandi teilen darf und über ausreichende Rechte zu deren Weitergabe an Parcandi verfügt. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 12 ist Parcandi für die Inhalte und die Nutzerdaten nicht verantwortlich.
    3. Parcandi wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit der Plattform marktüblichen Industriestandards entspricht.
    4. Der Nutzer kann Parcandi gelegentlich Vorschläge für neue Eigenschaften oder Funktionen der Plattform unterbreiten oder sonstiges Feedback zu der Plattform geben. Es steht Parcandi frei solche Vorschläge oder solches Feedback zu berücksichtigen. Der Nutzer gewährt Parcandi kostenfrei ein vollständig abgegoltenes, unbefristetes, unterlizenzierbares Recht, ein solches Feedback zu jeglichem Zweck zu nutzen.
    5. Parcandi hat das Recht, den Umfang, die Funktionen und/oder den Inhalt der Plattform jederzeit und ohne Vorankündigung upzudaten, upzugraden, herabzustufen, einzuschränken oder anderweitig zu modifizieren. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 12 treffen Parcandi für die Plattform keine Garantie-, Entschädigungs-, Wartungs-, Support- oder Verfügbarkeitsverpflichtungen.
  11. Datenschutz
    1. Der Nutzer und Parcandi werden jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO, einhalten.
    2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Parcandi wird in Parcandis Datenschutzerklärung näher erläutert, die [hier] abgerufen werden kann.
  12. Haftungsbeschränkung
    1. Vorbehaltlich der Regelung des § 599 BGB haftet Parcandi unbeschränkt für (a) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Parcandi, Parcandis gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Parcandi, Parcandis gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (c) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (d) Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
    2. Vorbehaltlich der Regelung des § 599 BGB haftet Parcandi für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Parcandi, Parcandis gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von Parcandi, Parcandis gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erfolgt, ist die Haftung von Parcandi der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für Parcandi zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
    3. Vorbehaltlich der Regelung des § 599 BGB sowie der Ziffern 12.1 und 12.2 haftet Parcandi nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die leicht fahrlässig durch Parcandi, Parcandis gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
    4. Der Nutzer erkennt an, dass die Nutzung der Stellplätze (inkl. etwaiger Zusatzleistungen) auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko des Nutzers erfolgt. Fahrzeuge und Personen werden nicht bewacht.
    5. Parcandi wird nicht Partei des Mietvertrages und haftet nicht für Ansprüche der Parteien des Mietvertrages, insbesondere nicht für Schäden, die durch bzw. im Zusammenhang mit Fahrzeugen oder Parkobjekten verursacht werden oder für Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte sowie für Schäden infolge von äußeren Einflüssen (Feuer, Explosion, Wasser, Eis, Schnee usw.).
    6. Eine über die in dieser Ziffer 12 geregelten Fälle hinausgehende Haftung von Parcandi ist ausgeschlossen.
  13. Einschränkung des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts | Abtretungsverbot
    1. Der Nutzer kann gegen Forderungen von Parcandi nur aufrechnen, soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von Parcandi unbestritten oder anerkannt ist.
    2. Ist der Nutzer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    3. Ist der Nutzer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht, rechtskräftig festgestellt oder von Parcandi unbestritten oder anerkannt ist.
    4. Ist der Nutzer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist er nur mit schriftlicher Zustimmung von Parcandi zur Abtretung von Forderungen von Nutzern aus dem Vertrag an Dritte berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.
  14. Vollständige Vereinbarung | Salvatorische Klausel | Änderungen | Aktualisierungen
    1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Nutzer und Parcandi in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.
    2. Sollte eine Regelung des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und des Nutzungsvertrages in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke in dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
    3. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrages müssen schriftlich erfolgen (der Austausch einfacher E-Mails ist ausreichend). Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten. Ziffer 14.4 bleibt unberührt.
    4. Parcandi kann diese Nutzungsbedingungen für laufende Nutzungsverträge mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Jede Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird dem Nutzer in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Der Nutzer kann der Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von dem Nutzer angenommen, wenn der Nutzer der Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs des Nutzers endet der Nutzungsvertrag im Zeitpunkt des beabsichtigten Inkrafttretens der Änderung dieser Nutzungsbedingungen. Parcandi wird den Nutzer in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.
    5. Parcandi kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für künftige Nutzungsverträge jederzeit ändern und/oder aktualisieren.
  15. Geltendes Recht | Gerichtsstand | Verbraucherschlichtungsstelle
    1. Jeder Nutzungsvertrag und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch oder in Verbindung mit dem Nutzungsvertrag oder deren Gegenstand oder deren Abschluss entstehen, unterliegen den zwingenden Gesetzen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (d. h. derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann). Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen und dem Nutzungsvertrag Berlin, Deutschland. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
    3. Die Europäische Kommission betreibt eine online Schiedsstelle welche über diesen Link zu erreichen ist. Parcandi ist nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schiedsstelle oder vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und dazu auch nicht bereit.

Parcandi Europe GmbH

22. Mai 2023